Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Ja, in der Tat könnte dieses problematisch werden, wenn nämlich das Gericht später eine Entscheidung trifft, die nicht dem Beschluss entspricht.
Es bestehen aber folgende Möglichkeiten:
- die Klage wird zurückgenommen und der Beschluss damit anerkannt bzw. bestätigt;
- der mit der Klage geltend gemachte Anspruch wird anerkannt und danach ein erneuter Beschluss gefasst;
- es wird ein Vergleich - eine gütliche Einigung getroffen;
Bei jeder Vorgehensweise wäre jedoch das Gericht zu benachrichtigen, damit der Rechtsstreit beendet werden kann.
Die Frage ist, ob man aber nicht eher eine Gerichtsverhandlung abwarten will, um die richterliche Meinung zu hören.
Dieses wäre dann praktisch die vierte und wohl neben der Möglichkeit des Vergleichs die beste Verfahrensweise nach meiner Meinung.
Es kommt dann in der Sache selbst auf den Nachweis (durch Zeugen) an, ob der Beschluss tatsächlich gefasst wurde oder nicht.
2.
Zulässig wäre das schon, aber möglicherweise müsste aufgrund des Urteils eh ein neuer Beschluss gefasst werden, damit kein Widerspruch vorliegt, worauf man sich berufen könnte.
Unüblich ist es meines Erachtens aber schon.
Dieses macht nur dann Sinn, wenn eine der oben genannten Möglichkeiten verfolgt wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg, Rechtsanwalt