fristlose kündigung einer mieterin
vom 6.1.2018
52 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
wir hatten den Prüfer der Rauchmeldewarngeräte zu den Mietern unserer Reihenhäuser geschickt.Bei einer Mieterin stellte er fest,das die Rauchmeder im Keller gelagert wurden und nicht am Einsatzort waren.Nachdem diese Mieterin bereit etliche Abmahnungen und eine fristlose Kündigung erhalten hat (wegen Nichtzahlung der Kaution,Nichtzahlung des übernommenen Heizöls,Belästigung der Nachbarin durch ...