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Energie Gebäude Gesetz - Heizungsautausch vorhandene Öl-Niedertemperatur Heizung

| 9. März 2023 12:38 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Guten Tag,

habe ein vermietetes 2-Familienhaus mit einer 32 Jahre alten Öl-Niedertemperatur Heizung. Dieses Jahr möchte ich die vorhandene Heizung gegen eine neue Öl-Niedertemperatur Heizung tauschen. Soweit ich verstanden habe müsste ich 15 % erneuerbare Energien nachweisen. Ist das zulässig ? Wenn nicht, welche Rechtsvorschrift verbietet dieses Vorgehen?

9. März 2023 | 14:52

Antwort

von


(1615)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.

Zunächst einmal gilt, dass der Weiterbetrieb Ihrer Heizung nicht verboten ist. Das ergibt sich aus § 72 Abs. 3 Nr. 1 Gebäudeenergiegesetz (GEG).

§ 72 Abs. 4 GEG bestimmt:
"Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Heizkessel, die mit Heizöl [...] beschickt werden, zum Zwecke der Inbetriebnahme in ein Gebäude nur eingebaut oder in einem Gebäude nur aufgestellt werden, wenn [...]."

Nach aktueller Rechtslage müssen Sie keinen Mindestwert an erneuerbaren Energien nachweisen.
Bis Ende 2025 können Sie noch eine Öl(-Niedertemperatur)Heizung einbauen. Für den Betrieb danach gibt es (aktuell) kein Verbot. Das ergibt sich im Unkehrschluss aus § 72 Abs. 4 GEG.



Nur für den EInbau ab 01.01.2026 muss der Wärmebedarf "anteilig durch erneuerbare Energien nach Maßgabe der §§ 34 bis 41 [...] gedeckt" sein.

In § 35 Abs. 1 GEG werden 15 % des Bedarfs mittels "solarthermischer Anlagen" genannt, in § 36 S. 1 GEG 15 % "Strom aus erneuerbaren Energien".


Der aktuelle "Gesetzentwurf" sieht vor, dass bereits ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Energie/gesetzesentwurf-gebaudeenergiegesetz.html

Ein genauer Text ist mir noch nicht bekannt, da die Regierungskoalition den Gesetzentwurf erst einmal im Bundestag für das Gesetzgebungsverfahren einbringen muss.


Bei einem Einbau noch dieses Jahr sind Sie auf der sicheren Seite.


Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 9. März 2023 | 17:38

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