Nachträgliche Einholung der Erlaubnis zur Untervermietung
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am 01.10.2015 als Untermieter in eine Wohnung eingezogen, die ebenfalls vom Hauptmieter bewohnt wird. Der Hauptmieter hat es versäumt, das Untermietverhältnis beim Vermieter anzukündigen, in seinem Mietvertrag ist eine Untervermietung nicht explizit erlaubt. Der Vermieter hat jedoch mündlich unter unabhängigen Zeugen dem Einzug und einem Verbleib in der ...