Untervermietung: Befristung und Rechte des Hauptmieters
vom 26.6.2014
53 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Hallo. Folgender Sachverhalt: ich bewohne ein Einzelapartment (ungefähr 20 qm), ich habe ein Jobangebot aus dem Ausland bekommen, zunächst für sechs Monate, werde die Stelle antreten, heute habe ich mit meinem Vermieter gesprochen, er hat nichts gegen eine Untervermietung meinerseits, er wird es auch schriftlich bestätigen, wenn es soweit ist. Ein Freund von mir wird das ganze organisator ...