Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten möchte.
1.Welche Umstände und finanzielle Möglichkeiten kann ich gegenüber meiner Vermieterin, bzw. der Bank in einem Mietaufhebungsvertrag geltend machen?
Entscheidend ist der Faktor Zeit. Je länger Sie warten, desto weniger können Sie verlangen. Die Vermieterin hat ein Interesse daran Sie aus dem Objekt zu bekommen. Sie sollten sich das entsprechend honorieren lassen.
Als Richtgröße sollte hier für jeden Monat, den Sie früher gehen eine Nettokaltmiete, dienen.
Weiterhin haben Sie bei Einzug darauf vertraut, bis November 2014 in der Wohnung bleiben zu können.
Aufgrund des Vertrauens, welches nun nicht mehr besteht, entsteht Ihnen ein Schaden (Vertrauensschaden). Ob Sie diesen in voller Höhe durchsetzen können ist jedoch ungewiss, zumal die von Ihnen avisierten 5.000 € an Umzugskosten möglicherweise recht sportlich sind und ggf. durch Eigenorganisation hier ein Sparpotential besteht.
2.Was wären die Möglichkeiten ohne meines Unfalles gewesen?
Dass Sie einen Unfall hatten, ist traurig aber Ihr persönliches Schicksal. Sie sollten daher das Beste draus machen und sagen, dass Sie gerne schnell ausziehen würden aber aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dies nicht sofort umsetzen können und Hilfe benötigen, die leider Geld kostet.
Normalerweise, wenn Sie gekündigt worden wären, würde nicht berücksichtigt werden, wenn eine solche Verletzung vorliegen würde. Nach der Rechtsprechung müssen auch alte Menschen, die regelmäßig gehbehindert sind, ausziehen.
3.Was wären die Möglichkeiten, falls der Kauf meines in Aussicht stehenden Hauses doch nicht klappt?
Das kommt darauf an, ob Sie bereits einen Aufhebungsvertrag geschlossen haben oder nicht.
Wenn ja, dann müssten Sie sich eine alternative Bleibe suchen, da Sie Ihrer Behausung dann vereinbarungsgemäß verlassen müssten.
Wenn nicht, dann könnten Sie bis zum vereinbarten Vertragsende in der Wohnung bleiben oder ein Alternativobjekt suchen.
4.Welche Besonderheiten, bzw. Anregungen, sind zu Beachten?
Wie bereits mitgeteilt, spielt der Faktor Zeit eine große Rolle.
Da es den anderen Parteien wohl "unter den Nägeln brennt" würde ich mit einem offensiven und recht hohen Angebot in die Verhandlungen einsteigen und sehen, wie hierauf reagiert wird.
Letztlich sind solche Verhandlungen wie Auflösungsverhandlungen bei einem Arbeitsvertrag.
Sie sollten, außer es wäre Ihr Wunschangebot, nicht auf die erste offerte Eingehen und sich auch für ein erstes Angebot "Bedenkzeit" erbitten.
Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen, deren Einschätzung auf Ihren Angaben beruht.
Diese Antwort ist vom 18. März 2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen