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Deutschland/Schweiz - Doppelbesteuerungsabkommen bei zwei Hauptwohnsitzen

| 3. April 2013 01:14 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Patrick Hermes

Zusammenfassung

Wohnsitz in Deutschland und in der Schweiz und der Frage, der Besteuerung der Einkünfte bei einer Tätigkeit in Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Asiatin. Ich habe in Stadt A in Süd Deutschland studiert. Während meines Studiums habe ich eine Arbeitsstelle in Stadt B in Nord Deutschland bekommen und seitdem parallel mit dem Studium arbeite ich in Stadt B. Dort miete ich ein kleines Zimmer und das als meine Nebenwohnung gemeldet. Mein Arbeitsvertrag ist 50 % und ich bin verpflichtet, 100 Tage pro Jahr dort zu arbeiten.
Nun ist mein Studium fertig und ich wollte nach Stadt C in die Schweiz umziehen, da mein Mann in Stadt C wohnt und arbeitet. Wir haben 2012 geheiratet und jeder von uns hatte eigene Einzelwohnungen: ich wegen des Studiums in Stadt A sowie wegen der Arbeit in Stadt B, und mein Mann wegen der Arbeit in Stadt C. Wir haben jetzt eine neue gemeinsame Wohnung für 2 Personen in Stadt C gefunden und wir beide ziehen in diesem Monat dort ein. Unsere Lebensmittelpunkt wird in Stadt C und ich werde nur zum Arbeiten zu Stadt B pendeln.
Ich hatte vor, dass ich meinen Hauptwohnsitz von Stadt A in Deutschland zu Stadt C in der Schweiz verlege, und die Stadt B in Deutschland als Nebenwohnsitz bleibt.
Aber bei der Abmeldung von Stadt A wurde Stadt B automatisch als mein Hauptwohnsitz verlagert. Da das Zimmer in Stadt B meine einzige Adresse in Deutschland ist, obwohl mein Zimmer in Stadt B recht klein ist und nur für die Arbeit benutzt wird.
Meine Fragen sind folgendes:
1. Soll ich mich trotzdem in der Schweiz in Stadt C anmelden? Darf ich 2 Hauptwohnsitze (einen in Deutschland und einen in der Schweiz) haben?
2. Wo soll ich dann versteuern?
3. Wo muss ich mein Arbeitsvisum beantragen? In Stadt B oder in der deutschen Botschaft in der Schweiz? Brauche ich auch ein Visum für die Ehe in der Schweiz?
4. Steuerrechtlich was kann ich tun, um die Fahrkosten zwischen Stadt B und C (die liegen 870km auseinander) und die Miete in Stadt B abzusetzen? Ist es möglich, dies anerkennen zu lassen, auch wenn Stadt B nicht mein Nebenwohnsitz sondern mein Hauptwohnsitz in Deutschland ist?
Mit freundlichen Grüssen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Ja, Sie müssen sich auch in C in der Schweiz melden. Sie können in dieser Konstellation zwei Hauptwohnsitze haben, also einen in Deutschland und einen im Ausland, also hier in der Schweiz.
2. Da Sie einen doppelten Wohnsitz haben, also sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, muss den Konflikt hinsichtlich der Besteuerung das Doppelbesteuerungsabkommen lösen. Aufgrund des Sachverhaltes gelten Sie in der Schweiz als ansässig und Ihr Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit wird in Deutschland als Tätigkeitsort gemäß Art 15 DBA besteuert.
3. Sie müssen Ihr Arbeitsvisum beantragen, wo Sie arbeiten bzw. aus welchem Land Sie einen Arbeitsvertrag besitzen, also in B.
Für die Zwecke der Eheschließung in der Schweiz mit dem Zweck nach der Ehe in der Schweiz zu leben, müssen Sie den Visumsantrag an das für Sie zuständige Konsulat stellen.
4. Die Geltendmachung der Kosten einer doppelten Haushaltsführung ist möglich, auch wenn sich Ihr Lebensmittelpunkt im Ausland befindet.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 3. April 2013 | 10:56

Sehr geehrter Herr Patrick Hermes,
vielen Dank für Ihre schnelle, klare Antwort. Sie haben mir sehr viel geholfen.
Nur noch eine Nachfrage:
Um Fragen 4 wollte ich fragen, was ich tun kann, um diese Kosten geltend zu machen. Muss ich sie dann bei der Steuererklärung in Deutschland angeben, weil ich in Deutschland Einkommen habe? Nicht in der Schweiz?
Mit freundlichen Grüssen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. April 2013 | 11:27

Die Kosten können Sie im Rahmen Ihrer schweizerischen Steuererklärung angeben.

Bewertung des Fragestellers 4. April 2013 | 12:17

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