Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Ja, Sie müssen sich auch in C in der Schweiz melden. Sie können in dieser Konstellation zwei Hauptwohnsitze haben, also einen in Deutschland und einen im Ausland, also hier in der Schweiz.
2. Da Sie einen doppelten Wohnsitz haben, also sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, muss den Konflikt hinsichtlich der Besteuerung das Doppelbesteuerungsabkommen lösen. Aufgrund des Sachverhaltes gelten Sie in der Schweiz als ansässig und Ihr Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit wird in Deutschland als Tätigkeitsort gemäß Art 15 DBA besteuert.
3. Sie müssen Ihr Arbeitsvisum beantragen, wo Sie arbeiten bzw. aus welchem Land Sie einen Arbeitsvertrag besitzen, also in B.
Für die Zwecke der Eheschließung in der Schweiz mit dem Zweck nach der Ehe in der Schweiz zu leben, müssen Sie den Visumsantrag an das für Sie zuständige Konsulat stellen.
4. Die Geltendmachung der Kosten einer doppelten Haushaltsführung ist möglich, auch wenn sich Ihr Lebensmittelpunkt im Ausland befindet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Patrick Hermes,
vielen Dank für Ihre schnelle, klare Antwort. Sie haben mir sehr viel geholfen.
Nur noch eine Nachfrage:
Um Fragen 4 wollte ich fragen, was ich tun kann, um diese Kosten geltend zu machen. Muss ich sie dann bei der Steuererklärung in Deutschland angeben, weil ich in Deutschland Einkommen habe? Nicht in der Schweiz?
Mit freundlichen Grüssen
Die Kosten können Sie im Rahmen Ihrer schweizerischen Steuererklärung angeben.