Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen wie folgt beantworte:
1. Wie Sie selbst feststellen, erscheint die angegebene Reinigungszeit von 65h/Monat utopisch. Pauschal lässt sich das natürlich nicht beantworten, da es vom Mietobjekt abhängt und je nach Mieterstruktur z.B. auch eine höhere Frequenz der Reinigung als 1 mal pro Woche erforderlich sein kann. Aber wie Sie ja konkret beobachten, reichen 2-3 Stunden pro Woche für die Reinigung aus. Der (unverbindliche) Betriebskostenspiegel für Hessen sieht einen Betrag in Höhe von 0,18 €/qm Wohnfläche pro Monat vor.
Dementsprechend erscheint es ja nach Ihrer Schilderung recht offensichtlich, dass die Vermieterin hier offenbar nicht erbrachte und auch nicht notwendige Leistungen abrechnet. Es dürfte u.a. ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot vorliegen.
2. Sie haben nicht unbedingt einen Anspruch darauf zu erfahren, wer nun konkret das Treppenhaus reinigt (das kann ja auch ggf. ein Subunternehmer o.ä. sein). Aber Sie haben natürlich einen Anspruch darauf zu erfahren, wofür Sie Ihre Betriebskosten bezahlen. Wenn die Tochter der Vermieterin bei Ihnen nicht reinigt, müssen sie diese Kosten auch nicht bezahlen. Insbesondere wenn jemand anderes das Treppenhaus reinigt, spricht ja auch alles dafür, dass die Vermieterin genau weiß, dass Sie hier nicht erbrachte Leistungen abrechnet. Die tatsächliche Reinigungskraft wird ggf. deutlich geringer entlohnt. Haben Sie einmal versucht, diese einfach zu fragen, für wen sie arbeitet?
3. Ob ein Betrugstatbestand vorliegt, ist natürlich nicht mit absoluter Sicherheit zu belegen. Wenn es allerdings tatsächlich so ist, dass die Vermieterin ganz bewusst diese Kosten auf Sie umlegt, obwohl sie tatsächlich eine andere Reinigungskraft deutlich geringer für die Reinigung entlohnt, handelt es sich tatsächlich um einen Betrugsversuch.
Ich würde Ihnen zum einen natürlich empfelen, den Kontakt zu den anderen Mietern zu suchen und jedenfalls zukünftig immer zu dokumentieren, wer wie lange bei Ihnen zur Reinigung erscheint, wenn Sie dies mitbekommen.
Hinsichtlich der Betriebskostenabrechnung würde ich für den Fall einer Nachzahlung die Reinigungskosten herausrechnen und die Nachzahlung entsprechend kürzen, bis die Vermieterin sich so zu dem Sachverhalt erklärt, dass er nachvollziehbar ist. (wenn man das Risiko scheut, kann man ggf. auch einen für 2-3h/Woche angemessenen Betrag ansetzen, weil ja unstreitig Leistungen erbracht werden).
Wenn sich die Vermieterin weigert, Belege vorzulegen oder Erklärungen zu liefern, bleiben außergerichtlich wenig Möglichkeiten, diese zu etwas zu zwingen. Dies ginge dann letztlich nur im Klageweg, sei es dass die Vermieterin die Nachzahlungen einklagt oder sei es, dass Sie selbst klagen.
Ob man die Vermieterin tatsächlich wegen Betruges anzeigt, sollte man gut abwägen, da das Mietverhältnis damit vermutlich maximal belastet sein dürfte. Zudem ist es in solchen Dingen oft zweifelhaft, wie energisch eine Staatsanwaltschaft die Sache tatsächlich erfolgt. Jedenfalls würde ich dieses Schwert nicht zu früh ziehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen zunächst weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
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