nachträgliche Beglaubigung eines Leistungsverzeichnises
vom 30.10.2007
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Guten Tag, wir hatten vor einiger Zeit mit einer Baufirma schlüsselfertig gebaut und auch eine Endabnahme vorgenommen. Bis auf eine Kleinigkeit (Verputz des Kellerflures) wurden auch alle Arbeiten ausgeführt, die fehlende Arbeit wurde im Abnahmeprotokoll festgehalten und wird noch später ausgeführt. Die gesamte Bausumme wurde von uns bezahlt. Allerdings wurden bei Vertragsabschluss nur die ers ...