Vorzeitige Beendigung Elternzeit - verfällt Restanspruch?
vom 24.5.2015
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Momentan arbeit ich noch in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber, durch die vorzeitige Beendigung möchte ich aber den Zuschuss von meinem Vollzeitvertrag erhalten. ... Für mich ist klar, dass nur Option 1.) in Frage kommt. Allerdings frage ich mich, ob es richtig ist, dass die restlichen 2 Monate der bereits beantragten Elternzeit dann ersatzlos entfallen?