Komplettrenovierung bei Auszug nach nur 16 Monaten?
Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich dem Thema Schönheitsreparaturen / Renovierung bei Auszug habe ich folgende Frage: Müssen wir zum Auszug einer nur 16 Monate bewohnten Wohnung, die wir als Erstbezieher neu übernommen haben und die zurzeit in einem hervorragenden Zustand ist, nach dieser kurzen Zeitspanne bereits komplett renovieren? ... Der Mieter verpflichtet sich, bei seinem Auszug die Wohnung fachgerecht renoviert, die Wände weiß gestrichen (von einer Fachfirma), das Laminat feucht gewischt, bei Beschädigungen ggf. erneuert, die Wohnung einschließlich der Fenster, der Terrasse sowie des Kellers komplett gereinigt und den Filter der Dunstabzugshaube gewechselt, zu übergeben.