Sehr geehrte Ratsuchende ,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellte Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:
Zu 1.) Was kann ich gegen diese ständige, oben beschriebenen Beeinträchtigung der Lebensqualität auf meinem eigenen Grund gegen Verein und Gemeinde rechtlich machen ?
Zunächst möchte ich erstmal ausführen, dass Sie die Beeinträchtigung entgegen der Ansicht der Gemeinde bzw. des Bürgermeisters natürlich nicht hinnehmen müssen.
Sie haben nämlich nicht nur nach Zivilrecht Unterlassungsansprüche gegen den Verein bzw. jeden, der etwa die Nachtruhe stört , sondern die Gemeinde hat auch eine Pflicht, für ein friedliches Zusammenleben innerhalb der Gemeinde zu sorgen.
Die Gemeinde handelt insoweit offensichtlich völlig rechtswidrig. erkennbar ist allerdings nicht, weshalb sich die Behörde/Gemeinde aus der Verantwortung setzen möchte. Eventuell ist der befürchtete Arbeitsaufwand eines Vorgehens gegen die Zustände zu hoch. Dies ist aber lediglich eine Vermutung, insoweit sollten Sie bzw. Ihr Rechtsanwalt nochmals nachfragt.
Zu 2.) Muss ich so etwas wirklich dulden ?? Vor allen das der Sportplatz ohne jede Einschränkung von jedem zu jeder Tages und Nachtzeit benutzt werden kann ? Denn dort kann wirklich jeder tun und lassen was er will. Dazu noch Feste bis morgens um 5 und natürlich noch die ständigen Sachbeschädigungen am Haus usw.
Die Antwort auf diese Frage habe ich unter 1. bereits kurz angerissen. Natürlich müssen Sie die Beeinträchtigungen nicht zu jeder Zeit , insbesondere nicht während der Nachtzeit dulden.
Gegen die betreffenden Störer, also den Verein, dessen Mitglieder und andere Störer können Sie einen Unterlassungsanspruch gem. § 1004 BGB
geltend machen.
Sollte Ihnen Schaden entstehen, so können Sie diesen ebenfalls gem. § 823 BGB
von dem Verursacher versetzt verlangen. Gegen die Gemeinde hätten Sie in diesem Fall gegebenenfalls, sofern der Schaden etwa nachts verursacht wurde, einen Schadensersatzanspruch aus dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung gem. § 839 BGB
i.V.m. Art. 34 GG
.
Insbesondere die Sachbeschädigungen sind ein so starkes Warnsignal, dass endlich Abhilfe geschaffen werden muss. Es kann nicht angehen, dass die Gemeinde an dieser stelle Straftaten zu Ihren Lasten toleriert .
Die Amtspflichtverletzung würde in diesem Fall in dem Nichteinschreiten der Gemeinde liegen
Sollten Sie auch nachweisbare Gesundheitsstörungen, wie etwa Schlafstörungen (hier wäre ein Attest ganz wichtig) durch die Lärmbelästigung haben, so könnten Sie nach § 253 BGB
gegen die eben genannten Beteiligten gegebenenfalls auch Schmerzensgeldansprüche geltend machen.
Zusätzlich sollten Sie die Gemeinde damit konfrontieren, dass diese eklatant gegen die wichtigsten (fast alle) Bestimmungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung verstößt.
Zu 3.) Gibt es denn nicht einen Grenzwert wie weit so ein Sportplatz von Wohnhäusern weg sein muss ? ( in Bayern ) Es muss doch sicher Vorschriften geben das eine Gemeinde seine Bürger auch vor Immissionen zu schützen hat.
Sicherlich hat eine Gemeinde grundsätzlich die Bürger vor Immissionen zu schützen. Dies ist in Ihrem fall in der TA-Lärm sowie in der Sportanlagenlärmschutzverordnung geregelt.
Besondere Grenzabstände gibt es für Sportplätze in einem Wohngebiet nicht. Die Grenzabstände sind grundsätzlich genau wie bei anderen Gebäuden auch. Zudem könnten die Grenzabstände in tatsächlicher Hinsicht höchst wahrscheinlich eh nicht korrigiert werden, so dass primär das Augenmerk auf das Abstellen der Beeinträchtigungen zu richten wäre.
Auch ein größerer Grenzabstand würde meiner Einschätzung nach bei der von Ihnen beschriebenen Intensität der Belästigungen eh nur eine relativ schwache Milderung bringen.
Zu 4.) Wenn alles zu nichts führt, hätte ich sogar die allerletzte Möglichkeit das spielen auf dem Platz ganz zu untersagen ? Abstand Spielfeld zu den Wohnhäusern auf der bebauten Seite zwischen wirklich null und max. 15 Meter.
Die völlige Untersagung des Spielbetriebs wird voraussichtlich nicht gelingen. Es kann aber eine Anpassung an die rechtlichen Bestimmungen erfolgen, so dass Sie nicht überein gewisses Maß Beeinträchtigungen und insbesondere nicht zu Unzeiten hinnehmen müssen.
Im Ergebnis rate ich Ihnen zu folgendem Vorgehen:
Sie sollten noch ein letztes Mal mit der Gemeinde sowie dem Sportverein am besten schriftlich und nachweisbar (also unter Zeugen/per Einschreiben mit Rückschein) Kontakt aufnehmen und unter Hinweis auf die Rechtslage eine drastische Veränderung, namentlich eine Anpassung gemäß der geltenden öffentlich rechtlichen Bestimmungen (s.o.) herbeizuführen.
Sollte dies keinen Erfolg bringen, so sollten Sie einen im Baurecht/Nachbarschaftsrecht erfahrenen Kollegen vor Ort mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen.
Dieser sollte dann ein letztes mal außergerichtlich mit den Beteiligten/Störern in Kontakt treten und ein Abstellen der Belästigungen fordern.
Sollte auch dies nicht fruchten, bleibt nur noch der Gang zum Verwaltungsgericht, der dann aber auch dringend anzuraten wäre.
Um akuten Lärmbelästigungen insbesondere während der Nachtzeit entgegenzutreten, können und sollten Sie die Polizei holen, da diese Verpflichtet ist, die öffentliche Ordnung und Sicherheit aufrecht zu erhalten und somit auch die Nachtruhe zu gewährleisten.
Die Polizei hätte dann z.B. die Möglichkeit Platzverweise auszusprechen. Dies wäre das Standartvorgehen bei nächtlichen Ruhestörungen.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochnachmittag und viel Erfolg in der Angelegenheit!
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774
Diese Antwort ist vom 07.10.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Guten Tag Hr. Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla,
vielen Dank für die schnelle Antwort auf meine Frage. Zu dem Punkt Polizei holen hätte ich noch eine Nachfrage.
Habe auch schon bei verschiedenen Festen versucht vor allen bei Lärm und Musik z.B. morgens um 4 die Polizei zu rufen. Jedoch von ihr wurde mir jedes mal mitgeteilt sie könnten da nichts machen weil die Gemeinde jedes mal eine Sperrstundenverlängerung bis morgens um 5 Uhr beantragt hätte und auch vom Gemeinderat genemigt ist. Somit sei der Polizei die Hände gebunden. Erst vor ein paar Wochen fand auf dem Platz ein Fest statt wo zwei Nächte hintereinander die Sperrstunde auf 5 Uhr morgens und Sonntag auf Montag Nacht auch noch bis 1 Uhr verlängert war. Und es war auch Lärm und laute Musik bis um 5. Und das direkt an den Wohnhäusern.
Deshalb meine Nachfrage. Kann ich die Polizei trotzdem dazu zwingen etwas gegen den Lärm zu unternehmen ?? Selbst wenn die Sperrstunde bis 5 verlängert ist. Denn zwei Nächte hintereinander bis um 5 finde ich schon etwas übertrieben. Und solche Feste finden nicht nur einmal im Jahr statt. So gut wie jeder Verein im Ort veranstaltet solche Feste.
Auf Rückfrage in der Gemeinde wie man so etwas denn nur zulassen kann hieß es das sie leben in den Ort bringen wollen. Und ich doch froh sein soll das in diesem Dorf endlich was los sei. Und auf mein Verlangen das so eine Veranstaltung bis in den frühen Morgen doch etwas abseits von den Häusern abzuhalten hieß es nur. So was gehört in den Ort damit was los sei.
Über eine kurze Antwort noch zu diesem Punkt danke ich ihnen.
Mit freundlichen Gruß
Sehr geehrterratsuchender,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten möchte:
Es ist schön und gut, dass die Gemeinde mehr leben in den Ort bringen möchte, dies darf aber nicht zu Lasten der Einwohner der Gemeinde geschehen und insbesondere nicht unter Hinwegsetzung und über zwingende rechtliche Bestimmungen.
Wenn ausnahmsweise eine Sperrzeitverlängerung, dessen Rechtmäßigkeit aus der Ferne leider nicht abschließend beurteilt kann, erteilt wurde, hat die Polizei insoweit Recht, als dass dann üblicher Lärmbeeinträchtigungen hinzunehmen sind.
In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings betonen, dass die ständigen Sperrzeitverlängerungen an höchst wahrscheinlich nicht zulässig sein werden. Es handelt sich bei einer Sperrzeitverlängerung nämlich um eine absolute Ausnahme, die nicht ständig zu Lasten der Anwohner eingesetzt werden darf.
Wenn ich sie richtig verstehe, ist ja auch das Problem, dass praktisch ständig Lärm insbesondere durch Sportler sowie Jugendgruppen in der Nacht vorherrscht. Hierfür wird es wohl in den meisten Fällen keine Sperrzeitenverlängerung geben können, so dass die Polizei zumindest in diesen Fällen einschreiten muss.
Sollte die Polizei nicht Einschreiten, so gäbe es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens könnte eine Dienstaufsichtsbeschwerde zum Vorgesetzten der betreffenden Polizeistation gemacht werden und zweitens könnte das Verwaltungsgericht um Hilfe ersucht werden. Im Ergebnis stehen sie somit trotz der Sperrzeitenverlängerung, falls diese überhaupt rechtmäßig sein sollte, nicht schutzlos dar und die Polizei darf ihre Hilfe nicht in jedem Fall mit pauschalen Hinweis auf Sperrzeitverlängerungen verweigern.
Ich hoffe Ihre Nachfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten zu haben und wünsche Ihnen in der Sache noch viel Erfolg und einen angenehmen Tag!
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt