Zeitmietvertrag oder unbefristeter Vertrag?
vom 7.7.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Vater und ich vermieten derzeit als Erbengemeinschaft ein älteres Einfamilienhaus, das evlt. in den nächsten Jahren verkauft werden soll (Zeitpunkt ungewiss), um die Finanzierung einer evtl. Pflegebedürftigkeit meines Vaters und div. Verbindlichkeiten gewährleisten zu können.