Die gemeinsame Tochter bekommt 300 Euro Unterhalt von meinem Mann, ich erhalte nichts.Die Scheidung läuft, wird in Deutschland durchgeführt.Er ist gegenüber keiner weiteren Person unterhaltspflichtig.Sein Nettoeinkommen, ich habe nur den Auszug von Oktober2004, belief sich auf 1750,49 Euro, weiterhin bekommt er 343,66 Euro Teilerwerbsrente,wegen einem Arbeitsunfall, und Urlaubsgeld. Nun will er den Unterhalt um 60Euro zu kürzen, da ich das Kindergeld in der Schweiz alleine erhalte? ... Frage:Auf welchen Unterhalt hätte ich Anspruch für unsere Tochter bzw. kann er den Unterhalt noch weiter kürzen und greift noch das deutsche Unterhaltrecht oder müsste er nach dem schweizer Recht Unterhalt zahlen?