Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Es liegt ein Titel vor, der bereits für 2004 mehr Unterhalt belegte, als bislang mit Volljährigkeit gezahlt wurde. Wäre es für die Tochter empfehlenswert, aus diesem Titel vollstrecken zu lassen?
Ja, wenn dieser Titel über die Volljährigkeit hinaus gilt, kann eine Vollstreckung erfolgen. Es sollte jedoch zur Vermeidung von Nachteilen, nur der vom JA errechnete Anteil vollstreckt werden. Der Vater müsste dann Abänderungsantrag beim Gericht stellen.
2. Der Kindsvater verlangt von mir als Mutter die Übersendung von Einkommensnachweisen, die NICHT der Berechnung zugrunde lagen (da seither Zeit verstrichen ist....). Bin ich dazu verpflichtet?
Nein, zum einen müsste die Vorlage über ihre Tochter erfolgen und diese hat gegen Sie nur aller zwei Jahre einen Auskunftsanspruch, ausgenommen bei offensichtlichen Änderung, z.B. Beförderung, Wechsel Arbeitsstelle. Sofern dem Jugendamt die entsprechenden Unterlagen vorgelegt wurden, besteht kein weitergehender Anspruch.
3. Wann bzw. wem gegenüber müsste der Kindsvater seine abweichende Berechnung offen legen?
Sofort oder einer vom JA gesetzten Frist. Sofern die Angelegenheit über das JA betreut wird, dann diesem, sonst Ihrer Tochter.
4. Halten Sie die weitere Vertretung durch das Jugendamt für sinnvoll oder gäben Sie die Fragen an einen Anwalt vor Ort ab?
Das kann man nicht pauschal beantworten, da es immer auf die Qualität und Arbeitsweise der jeweiligen Mitarbeiter des JA ankommt. Wenn Ihre Tochter sich nicht gut betreut fühlt, dann sollte ein Anwalt beauftragt werden. Doch wenn der Titel vorliegt, sollte einfach die Vollstreckung eingeleitet werden, sofern der Vater keine stichhaltigen Gründe für einen andere Berechnung vorbringt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
---------------------------------------
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)
Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel: 0351/2699394
Tel: 0900 1277591 (2,59 €/. ü , )
Web: http://www.anwaltskanzlei-sperling.de
E-Mail: