Zur Sicherung aller Forderungen aus dem Darlehen einschließlich etwaiger Ansprüche auf Zahlung einer Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmeentschädigung, Bereitstellungszinsen, Gebühren und Kosten sowie, im Falle der Identität von Darlehensnehmer gleich Eigentümer/Erbbauberechtigter, aller bestehenden, künftigen, bedingten oder befristeten Forderungen der Darlehensgeberin gegen den Darlehensnehmer wird de~ Darlehensgeberin eine erstrangige, fällige und vollstreckbare Briefgrundschuld bzw. ... Bürgschaften oder Tilgungsersetzende Versicherungen vor, sind diese ebenfalls innerhalb einer von der Darlehensgeberin gesetzten Frist zu leisten. 5.2 Alle für die Erlangung der Sicherheiten anfallenden Kosten sind von dem Darlehensnehmer zu tragen. 5.3 Falls der nach Ziffer 5.1 zu bestellenden Grundschuld gegenwärtig oder künftig andere Grundpfandrechte im Range vorgehen oder gleichstehen, tritt der Eigentümer alle gegenwärtigen und künftigen Rückgewähransprüche, insbesondere die Ansprüche auf Rückübertragung, Löschung oder Verzicht sowie die Ansprüche auf Erteilung einer Nichtvalutierungserklärung sowie auf Auszahlung des Übererlöses im Verwertungsfall an die Darlehensgeberin ab.