Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie verwechseln Strafrecht und Zivilrecht! Strafrecht ist das, was er abgesessen hat (Haftstrafe), die nach 2/3 ausgesetzt werden kann, das meinen sie wohl mit frühzeitiger Entlassung! Zivilrecht ist Ihr Titel und die Vollstreckung- deswegen muss er aber nicht in Haft bleiben und Sie auch keiner um Erlaubnis fragen, ob er entlassen werden darf!
1. Das ist nicht rechtswidrig.
2. Der Ausweis könnte in Kopie in der Strafakte sein, diese kann Ihr Anwalt einsehen. Dann haben Sie mehr Informationen- beantragen sie dieses.
3. Die Vollstreckung der Haftstrafe (Strafrecht)/Entlassung wird Ihnen und Ihrem Anwalt nicht mitgeteilt, muss auch nicht und darf auch nicht - auch wenn Sie einen Schaden haben! Anders als in arabien - ist in Deutschland so!
4 Die Kosten können sie, wenn Sie ihn gefunden haben, von ihm wiederbekommen.
5 Überlegen Sie mal - selbst wenn wein Haft gesessen hätte (länger), wie wären Sie an Ihr Geld gekommen?
Daher Tip:1. Er ist in Rumänien, da könnens sie ggf besser vorgehen (andere Gesetze)
2. Sie hätten mit Ihre. Ziviltitel vollstrecken müssen und den Haftbefehl beantragen - haben Sie das gemacht? Dann wäre die Entlassung nicht rechtmäßig- Mir scheint aber, dass Sie nur den Titel haben (Sie sagen Urteil Offenbach( - dadurch haben Sie nur einen Titel - Haft hätte neben der Haft, die er absaß extra (!) vollstreckt werden müssen
3. Können Sie aber in Rumänien immer noch nachholen
4. Schade, dass Sie Ihren Schaden nicht imStraforozess angemeldet haben - dann wäre auch da die Entlassung. ich möglich - oder haben Sie?
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 27.05.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a
27753 Delmenhorst
Tel: 04221-983945
Web: http://www.drseiter.de
E-Mail:
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht
Vielen , vielen Dank . Da habe ich verstanden , Das es ist möglich eine Kopie von seinem Ausweis zu bekommen und es steht nicht unter Datenschutz , Falls ich das bekommen wurde , Darf ich ihn weiter leiten an andere Geschädigte ?
Eine frage haben Sie vermisst zu antworten .
Durch die Fälschung vom Konto Inhaber in Deutschepost Bank , Konnen wir die Bank anzeigen , um das Geld zu bekommen ?
Vielen vielen Dank , ich und meine Familie haben viel darunter gelitten , Vielleicht durch sein Ausweis finden wir ihn wieder . Er hat sogar mein E-mail angegriffen ( Cyber attack durch Virus ) und versucht alles zu loschen.
Hat Ihr abwalt die Akte, so dürfen Sie die Inhalte nur für sich verwenden, nicht weitergeben!
Die Bank können Sie nicht anzeigen! Die wird im Zweifel nichts gewusst haben von den gefälschten Daten!