CLOSE-Antrag fehlt bei Domain- und Hosting-Kündigung
vom 23.6.2017
47 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Guten Tag, ich bin Domain- und Hostingreseller. Mit einem Kunden besteht folgende Situation: - Kunde ist eine ehemalige GmbH bestehend aus mehreren Gesellschaftern - Kunde bezieht mehrere Domains und Hostingleistungen - Zum Zeitpunkt der Auflösung der GmbH hat einer der Gesellschafter formlos gekündigt, entsprechend stelle ich keine Lesitungen mehr in Rechnung - Der Kündigung wurde kein CLOSE-Antrag für die bestehenden Domains sowie für das Hosting beigelegt. Ich schickte dem Gesellschafter ein entsprechendes Template mit der Bitte dieses zu unterzeichnen (um Rechtssicherheit zu haben, dass die Domains wieder freigegeben und die gespeicherten Dateien und Websites nach Löschung des Accounts nicht mehr verfügbar sind).