Kindesunterhalt - Nachzahlung
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas M. Boukai / Augsburg
Hallo Herr/Frau Anwalt, ich zahle für meinen mittlerweile 16-jährigen Sohn regelmäßigen Unterhalt. Bei der Trennung von meiner damaligen Lebensgefährtin hatten wir (leider nur mündlich) vereinbart, das ich 60,00 Euro weniger Kindesunterhalt zahle als es der Regelunterhalt vorsieht, aus dem Grund da ich nun mit den Schulden für das gemeinsam erbaute Haus alleine dastande. Anfang des Jahres bekamm ich vom Jugendamt Post, daß die Kindesmutter nun den vollen Unterhalt laut Unterhaltsurkunde gezahlt haben möchte, den ich mittlerweile auch zahle.