Sehr geehrter Fragesteller,
unter Berücksichtigung des von Ihnen dargestellten Sachverhalts und Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen wie folgt beantworten:
1. Sie werden, wenn Sie drei statt zwei Kindern Unterhalt schulden, einmal herabgestuft. Wenn Ihre Frau 1500 € verdient, kann sie ihren Bedarf selber decken, ist also nicht unterhaltsbedürftig.
2. Wenn Sie eine Herabstufung nach der Geburt Ihres Kindes verlangen, wird üblicherweise eine Neuberechnung vorgenommen. Wenn Sie dann bereits die Steuerklasse gewechselt haben, wird diese für die Zukunft zugrunde gelegt. Es wird also das Durchschnitts-Brutto der letzten zwölf Monate auf die neue Steuerklasse umgerechnet.
3. Eine nebenberufliche Tätigkeit ist, wenn Sie damit Gewinne erzielen, bei der Unterhaltshöhe zu berücksichtigen. Für den Kindesunterhalt kommt es nicht darauf an, ob Sie diese Einkünfte während der ersten Ehe erzielt haben. Allerdings wäre zu überprüfen, ob es sich nicht um eine überobligatorische Tätigkeit handelt, mit der Folge, dass das nebenberuflich erzielte Einkommen nur teilweise anzurechnen ist. Das hängt in erster Linie davon ab, wie hoch die zeitliche Belastung ist.
4. Bei Schulden handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung, die nicht sicher zu prognostizieren ist. Ein neues Auto, das für den Weg zur Arbeit gebraucht wird, wird häufig akzeptiert, jedenfalls wenn es nicht übermäßig teuer ist. Ein Zweitwagen, damit die Ehefrau im Erziehungsurlaub ein Fahrzeug benutzen kann, ist eher problematisch und muss gut begründet werden. Das gilt insbesondere, da auch die Ehefrau aus ihren Einkünften ggf. das zweite Fahrzeug finanzieren könnte.
Bei einer Küche, die dringend erforderlich ist, habe ich weniger Bedenken. Hier dürfte es auf die Höhe der Ausgabe und der monatlichen Raten ankommen. Wenn allerdings Ersparnisse vorhanden sind, aus denen die Anschaffung getätigt werden könnte, wird es mit der Notwendigkeit der Finanzierung eng.
Grundsätzlich kann man sagen: Je dringender die Anschaffung und je bescheidener die Ausgabe, um so größer sind die Chancen, dass der Kredit auch in einem Verfahren vom Richter akzeptiert werden. Beim Kindesunterhalt wird erfahrungsgemäß jedoch genau geprüft, ob nicht z. B. auch ein billigeres Auto für den notwendigen Zweck (Fahrt zur Arbeit) ausgereicht hätte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Fachanwältin für Familienrecht Anja Holzapfel, Rechtsanwältin