Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Unterhalt für die minderjährigen Kinder geht immer vor.
Auch wenn sich für ihn eine Unterhaltspflicht seiner Exfrau gegenüber ergeben, geht der Kindesunterhalt vor.
Natürlich ist es unabhängig davon sinnvoll, den Kindesunterhalt genau berechnen und auch titulieren zu lassen.
Dies kann man beim Jugendamt machen lassen oder bei Anwalt und Notar oder auch durch das Familiengericht.
Auch wenn es vielleicht kompliziert werden würde, sollte man diesen Weg nicht scheuen. Am Ende rechnen ja auch nicht Sie selbst sondern der Anwalt oder Jugendamtsmitarbeiter.
Man kann die Kinder nicht davor schützen, eventuell später für den Vater unterhaltsverpflichtet zu sein.
Dazu müsste eine Adoption durch einen anderen Mann erfolgen, sodass das Verwandtschaftsverhältnis zum richtigen Vater quasi erlischt.
Aber dies ist wohl nicht sinnvoll.
Man kann im Ergebnis die Kinder nicht wirklich davor bewahren, später vielleicht mal Unterhalt zahlen zu müssen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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