Sowohl die Küche, als auch die Beratung haben mir gefallen und ich habe demnach den Vertrag gleich unterschrieben. ... Jetzt würde ich gerne sowohl vom Kaufvertrag als auch vom Darlehensvertrag zurücktreten. ... Wenn der Käufer nach Ablauf einer Ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 2. (1) Soweit der Abnahmeverzug länger als eien Monat dauert, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu zahlen. (2) Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen. 3. (1) Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung Abnahmeverzug kann der Verkäufer 25% des Bestellpreises ohne Abzug fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, daß ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. (2) Im übrigen bleibt dem Verkäufer, wie auch bei Sonderanfertigung, die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten. - - - -- - -- -- - -- - -- - Bin etwas verzweifelt.