Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eingangs möchte ich festhalten, dass eine abschließende Beurteilung der Rechtslage ohne die Einsicht in den Vertrag, den Sie mit 1&1 geschlossen haben, nicht möglich ist.
Sie haben Ihren Angaben nach mit 1&1 einen DSL-Vertrag abgeschlossen. Aus diesem Vertrag ergeben sich für beide Seiten Rechte und Pflichten. Das erforderliche Zubehör und die Geräte haben Sie vertragsgemäß erhalten.
Die Frage, die sich stellt ist, ob 1&1 Ihnen DSL 50000 zugesichert hat. Denn grundsätzlich finden sich in den Klauseln der allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungen, dass nicht garantiert werden kann, dass eine bestimmte Geschwindigkeit vorhanden ist und dass der Kunde sich vorher selbst darüber zu informieren kann. In diesem Fall hätten Sie sich im Rahmen des DSL50000-Vertrags verpflichtet, obwohl Sie hätten erkennen müssen, dass nur DSL16000 verfügbar ist. Folglich hätte 1&1 keine Pflichtverletzung begangen und sich vertragsgemäß verhalten.
Daher müssten Sie noch einmal in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen, ob eine solche Klausel zu finden ist, die 1&1 erst einmal Recht gibt. Eine andere Frage wäre die der Wirksamkeit einer solchen Klausel.
Dass höhere Geräte Preise an Flatrate-Verträge mit geringeren monatlichen Preisen gekoppelt sind, ist üblich. Wenn ein solcher Vertrag bei 1&1 angeboten wird, ist es im Endeffekt Ihre Entscheidung, ob Sie ein solches Angebot in Anspruch nehmen wollen oder nicht.
Wenn Sie aber die ausdrückliche Zusage hatten, das DSL50000 vorhanden und verfügbar ist, dann bestünden Ihrerseits Ansprüche gegen 1&1. Die Leistung wäre dann unmöglich, so dass Schadenersatz, Aufwendungsersatzansprüche sowie Rücktrittsrechte geltend gemacht werden könnten. Das kann ich mangels Kenntnis des Vertrags aber von hieraus schlecht sagen.
Ich kann Ihnen gerne bei direkter Beauftragung anbieten, sich der Angelegenheit in Ihrem Namen anzunehmen und den Vertrag zu prüfen sowie gegebenenfalls bei Erfolgsaussichten entsprechende Schreiben an 1&1 zu verfassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei der Entscheidung hinsichtlich des weiteren Vorgehens behilflich sein. Nutzen Sie gerne die einmalige kostenlose Nachfragefunktion, falls Unklarheiten bestehen, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen