Verkauf in Ebay.
beantwortet von
Rechtsanwalt Martin Kämpf / München
Hallo, wir haben in ebay am 03.12.2006 um 15.45 Uhr ein Tom Tom Go 710 für den Preis von 413,90 verkauft. ... Ich habe dann am 14.12.2006 den Artikel versand. Nun schreibt der käufer mich an er wolle es nicht mehr, da er am montag also morgen ein anderes bekommen würde. er wolle die annahme verweiger und droht mir mit anwalt und polizei wenn ich ihm nicht sein geld zurück geben würde. er hat mich auch nicht angemahnt wegen der lieferdauer und es wurde auch keine lieferzeit vereinbart, ich habe nur von ebay die richtlinien das der artikel dem käufer innerhalb 30 tagen zugestellt sein muß. nun zu meiner frage, wer hat recht??