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Verkauf in Ebay.

| 17. Dezember 2006 16:31 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Internetauktionen


Beantwortet von

Hallo,
wir haben in ebay am 03.12.2006 um 15.45 Uhr ein Tom Tom Go 710 für den Preis von 413,90 verkauft. Käufer zahlte den betrag und er war am 05.12.2006 auf meinem Konto. Ich habe dann am 14.12.2006 den Artikel versand.
Nun schreibt der käufer mich an er wolle es nicht mehr, da er am montag also morgen ein anderes bekommen würde. er wolle die annahme verweiger und droht mir mit anwalt und polizei wenn ich ihm nicht sein geld zurück geben würde. er hat mich auch nicht angemahnt wegen der lieferdauer und es wurde auch keine lieferzeit vereinbart, ich habe nur von ebay die richtlinien das der artikel dem käufer innerhalb 30 tagen zugestellt sein muß.
nun zu meiner frage, wer hat recht?? muß ich das geld zurück zahlen oder muß er das packet annehmen.

17. Dezember 2006 | 18:08

Antwort

von


(246)
Pettenkoferstraße 10a
80336 München
Tel: 089/22843355
Web: https://www.kanzlei-kaempf.net
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsdarstellung sowie Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

So Sie tatsächlich keine Lieferzeit mit dem Käufer vereinbarten, kann ich ein Recht des Käufers, die Annahme des Gerätes zu verweigern, nicht erkennen.
Falls das Gerät auch der Artikelbeschreibung entspricht und im Übrigen technisch in Ordnung ist, sehe ich auch kein Recht des Käufers, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Anderes wäre die Rechtslage lediglich dann, falls Sie ein gewerblicher eBay-Händler wären. Dann stünde Ihrem Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, welches er dann hier wohl auch wirksam ausgeübt hätte.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt

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Fax 089/ 22843356

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Rückfrage vom Fragesteller 17. Dezember 2006 | 18:16

nein ich bin ein privat verkäufer.
also muß er das packet annehmen und ich habe meine pflicht erfüllt. da er ein herr doktor ist droht er mir mit anzeige, anwalt und polizei, ach so, ja packet ist nagel neu und erst gekauft.
also muß ich auf nichts eingehen auch wenn er mir droht oder soll ich ihn anzeigen.
gruß

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Dezember 2006 | 19:04

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Ich nehme Bezug auf die ursprüngliche Beantwortung meiner Frage und teile Ihnen nochmals mit, dass ich auf Grund Ihrer Sachverhaltschilderung keinen Rechtsgrund für einen Rücktritt oder Widerruf des Kaufvertrags sehe.

Mithin besteht deshalb für Sie auch keine Verpflichtung, den Kaufpreis zurückzuzahlen.

Ob und inwiefern vorliegend das Verhalten ihres Käufers eine strafrechtliche Relevanz entfaltet, vermag sich an Hand Ihrer Sachverhaltschilderung nicht zu erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt

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