Sehr geehrter Ratsuchender,
hier haben Sie es mit zweit Personen zu tun.
Bezüglich des Kaufes bei eBay ist die Person, die bei eBay eingetragen ist, Ihr Vertragspartner geworden, mit sämtlichen Rechten und Pflichten. In Ihrem Fall wäre also diese Person verpflichtet, Ihnen die Kaufsache zu liefern. Macht er dieses nicht - setzten Sie ihm bitte eine Frist von 10 Tagen, können Sie gegenüber dieser Person vom Kaufvertrag zurücktreten und das Geld zurückverlangen.
Hier hat nun der Verkäufer einen Dritten als Empfänger genannt. Zahlungen an den Dritten befreien den Verkäufer aber nicht von seinen Vertragspflichten, da er diesen Dritten selbst benannt hat.
Sollten Ansprüche gegen den Verkäufer nicht durchsetzbar sein, könnte man nun daran denken, gegen den EMPFÄNGER DER GELDLEISTUNG wegen ungerechtfertigter Bereicherung vorzugehen.
Deshalb mein Tipp: Setzen Sie dem Verkäufer eine Frist zur Lieferung; hält er diese nicht ein, treten Sie vom Vertrag zurück und Verlangen Sie Ihr Geld heraus.
Gleichzeitig informieren Sie den Dritten und die Bank und fordern auch dort Ihr Geld zurück, und zwar mit Nachdruck.
Im übrigen sollten Sie auch daran denken, die Staatsanwaltschaft von dem gesamten Vorgang zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller
26.01.2005 | 10:11
Ich bedanke mich für diese ganz schnelle Antwort.
Die Polizei hat mich auch schon eben gerade darüber informiert, das der Verkäufer eine Aussage zu Protokoll gegeben hat.
Inhalt: Er hat in keinerlei Hinsicht etwas mit dieser Auktion und/oder eBay zu tun. (Es ist eine Alte Dame die schon über 70 ist, laut dem Polizisten).
Das heist, ich muß mich trotzdem weiterhin an den Verkäufer wenden, trotz seiner Unschuldigkeit?
Bitte verstehen Sie das nicht falsch, ich möchte jetzt nur den richtigen Weg gehen und natürlich mein Geld zurück haben.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
26.01.2005 | 10:28
Jetzt haben Sie ein echtes Problem. Offenbar sind Sie hier wirklich Betrügern auferlegen (was ja schon in den letzten Wochen in mehreren Presseveröffentlichungen bekannt gemacht worden ist).
Wenn die alte Dame tatsächlich nichts mit der Sache zu tun hat, werden Sie ihr gegenüber keinerlei Rechte geltend machen. Ihrer Nachfrage entnehme ich, dass die Polizei schon ermittelt und die Bankkonten (hoffentlich) eingefroren hat.
Nun heißt es schnell handeln. Beantragen Sie beim Amtsgericht einen antrag auf dinglichen Arrest und Herausgabe der Gelder. Dabei müssen Sie schnell handeln, da es auf die Rangfolge ankommt (wer also zuerst tätig wird, erhält als erster sein Geld). Der Antrag ist gegen den Dritten zu stellen, ffgs. sogar mit öffentlicher Zustellung.
Mein Rat: Suchen Sie noch heute einen Kollegen auf; nehmen Sie alle Unterlagen mit auch hinsichtlich ev. Gewährung von Prozeßkostenhilfe, so dass nicht noch mehr kosten entstehen.
Vile Glück