Verzichtserklärung Schönheits OP
vom 11.2.2011
35 €
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Hallo, kann eine allgemeine Verzichtserklärung bei Schönheitsop auch bei Beratungsfehler oder Behandlungsfehler immer wirksam sein, um sämtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld usw. auszuschließen? Ist dies Rechtskräftig oder bei einem evtl. Verfahren ohne Belange? Gruß ...