Krankentagegeld nach Tätigkeitsverbot und anschließenden Krankenhausaufenthalt
vom 5.9.2011
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Sehr geehrte Damen und Herren, die Schwangerschaft meiner Frau wurde früh als Risikoschwangerschaft eingestuft. Zunächst wurde sie ca. 4 Wochen krankgeschrieben, anschließend wurde ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen. Wegen eines Blasenrisses musste sie dann ins Krankenhaus. Bis zur Entbindung muss sie im Krankenhaus in Überwachung und Behandlung bleiben. Es hat sich herausgestellt, dass der ...