Online Shop chinesische Arzneimitteltherapie (TCM) HeilmittelwerbeG ArzneimittelG
vom 30.12.2012
65 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Philipp Wendel / Winnenden
Es soll ein Online Shop ins Leben gerufen, auf welchem Arzneimittel bzw. Kräutermischungen der chinesischen Medizin angeboten werden sollen für bestimmte Erkrankungen. Die Seite und der Verkauf wird von einem Heilpraktiker im Wege einer UG betrieben. Es handelt sich hierbei um kein zugelassenes Arzneimittel. Die Rezepte werden vordefiniert, d.h. nicht individuell für jeden Patienten anders best ...