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Parodontitis nicht erkannt, Schadenersatz?

30. September 2012 18:18 |
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Medizinrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit dem Jahr 2001 in ein und derselben Zahnarztpraxis Patient.
Ich war jedes Jahr zur Kontrolluntersuchung und habe auch regelmäßig eine private Zahnreinigung durchführen lassen.
In den ganzen Jahren hatte ich immer sensibles, schnell blutendes Zahnfleisch und mehrmals (mindestens dreimal) eine Zahnfleischentzündung (Wucherung) hinter einem Schneidezahn, welche ich auch von diesem Zahnarzt behandeln ließ.
Auf Grund von Zahnfehlstellung habe ich mich nun in kieferorthopädische Behandlung begeben.
Der Kieferorthopädin ist ein Knochenrückgang im Ober/ Unterkiefer und das empfindliche Zahnfleisch aufgefallen. Daraufhin bin ich zur Parodontitis Behandlung in eine Universitätsklinik gegangen.
Das Untersuchungsergebnis: massive Parodontitis, Zahnfleischtaschen bis 10mm und eben deutlicher Knochenabbau.
Das Krankheitsbild der Parodontitis ist oft schleichend und kommt dann auch in Schüben über Jahre und in der Folge mit Knochenabbau.
Die Behandlung ist nach nunmehr sechs Sitzungen abgeschlossen.
Das Zahnfleisch ist wieder gesund, aber mit der Folge, dass durch die Gesundung das Zahnfleisch zurückgegangen ist, die Zahnhälse frei liegen und vermutlich (kann man wegen der KFO Behandlung noch nicht 100%ig sagen) werden einige Zähne nicht mehr richtig fest.
Da für die Geradestellung der Zähne Platz benötigt wurde, habe ich mir zwei Zähne ziehen lassen.
An beiden Zähnen waren Ablagerungen, so genannte Konkremente, die in den Zahnfleischtaschen durch Bakterien entstehen, deutlich sichtbar. Ich denke spätestens jetzt hätte der Zahnarzt handeln müssen.
Die jetzige Situation ist für mich, auch ästhetisch nicht akzeptabel, die möglichen Folgebehandlungen (Knochenaufbau, Zahnfleischtransplantation) sind natürlich Privatleistungen und kostspielig.
Ich denke bei den jährlichen zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen denen ich nachgekommen bin, geht es in erster Linie um Karies und Parodontitis. Diese Parodontitis hat mein Zahnarzt über Jahre nicht erkannt.
Nun meine Frage:
sehen Sie hier ein Behandlungsfehler bei dem man Schadenersatz vordern kann?
Was beinhaltet eine Patientenakte, welche mir zu Einsicht bzw. als Kopie zusteht?
Die Patientenakte vom Zahnarzt habe ich angefordert, habe aber nur Kassenärztliche Abrechnungszettel aus denen ich nicht richtig schlau werde bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

30. September 2012 | 18:47

Antwort

von


(143)
Mühltorstr. 9/1
71364 Winnenden
Tel: 07195/589260
Web: https://www.rems-murr-kanzlei.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.

1.sehen Sie hier ein Behandlungsfehler bei dem man Schadenersatz vordern kann?

Das kann ich Ihnen unter den geschilderten Umständen nicht adäquat beantworten, dazu bedarf es der Erstellung eines ärztlichen Gutachtens anhand der vorhandenen Patientendokumentation. Ich würde Ihnen raten sich an eine sog. Gutachterkommission/Schlichtungsstelle der Ärztekammer zu wenden. Diese sind bei den verschiedenen Landesärztekammern eingerichtet.
vgl. http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=2.59.5301

Diese Kommission wird ein (für Sie kostenloses) Gutachten erstellen, aus dem ersichtlich wird, ob ein Behandlungsfehler (bzw. ein Haftungsgrund) vorliegt und Sie damit zur Forderung eines Schadensersatzes (evtl. sogar eines Schmerzensgeldes) berechtigt sind.

2.Was beinhaltet eine Patientenakte, welche mir zu Einsicht bzw. als Kopie zusteht?

Vorneweg: Das Recht aus Einsicht Ihrer Patientenakte ergibt sich aus dem ,,Recht auf Selbstbestimmung und personaler Würde' gem. Art. 1 Absatz 1 in Verbindung mit Art. 2 Absatz 1 Grundgesetz sowie aus § 10 Absatz 2 MBO-Ärzte.
Der Inhalt der Patientenakte umfasst den vollständigen Fallverlauf.
Wenn Ihnen - so wie Sie es schildern - bisher nur kassenärztliche Abrechnungszettel übersandt worden sind, so empfehle ich Ihnen die restliche Dokumentation unter Nennung der Ihnen geschilderten Anspruchsgrundlagen erneut anzufordern.


Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen. Bei Unklarheiten oder Verständnisschwierigkeiten nutzen Sie bitte die Nachfrage-Option.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Philipp Wendel


ANTWORT VON

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