Mündlicher Vertrag mit Makler
vom 26.6.2025
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Ich habe mündlich einen Makler beauftragt, ihm im Falle einer Wertsteigerung eines Verkaufsobjekts ein Honorar zu bezahlen. Das Objekt wurde verkauft - allerdings nicht zu der angestrebten Summe. Mit den Käufern habe ich vor Kaufabschluss vereinbart, dass sie zusätzlich zum Kaufpreis für die Maklerkosten aufkommen. Diese Zusatzvereinbarung habe ich schriftlich als Whats-App Nachricht des Käufers. ...