Ich bin im Kontakt mit einem Marktführer einer Branche. Dieser Kontakt stellt sich für mich als Privatkunde mittlerweile sehr seltsam dar.
Ich würde deshalb gern eine Stellungnahme per Mail versenden und in gekürzter Form auf der Internetseite des Anbieters veröffentlichen.
Diese Stellungnahme möchte ich so absichern, dass sie geltendem Recht entspricht.
Ich stelle den Mailverkehr (unter 5 Mails), meine geplante Stellungnahme sowie meine Sicht der Angelegenheit zur Verfügung.
Ich biete den 1,5-fachen Betrag des Mindesteinsatzes. Für eine erste Einschätzung.
Meine Anfrage hat keine hohe Priorität.
Vielleicht trifft es das ausgewählte Rechtsgebiet nicht wirklich. Dann Sorry dafür.
@Frag-einen_Anwalt: Ich verzichte ausdrücklich auf mein Widerrufsrecht. Ich verlange aber ausdrücklich trotzdem nicht, dass meine Anfrage vor Ablauf der Widerrufspflicht bearbeitet wird.