Sehr geehrte Anwälte Zwecks eines Hauses das zwei Eigentümer hat hätte ich gerne eine weitere Meinung zu einem neuen Punkt : Wenn in einen Haus, wo Mieter wohnen die Heizung ausfällt, und aus gründen die ein Eigentümer zu vertreten hat, die Heizung nicht fertiggemacht wird, können die unabhängig des Streites der beiden Eigentümer wie was denn zu reparieren ist, selbst Maßnahmen ergreifen Ein Mieter kann - soweit ich gelesen habe- auch ins Hotel gehen, wenn die Wohnung zu kalt ist. ... Der Mieter könnte ja theoretisch fristlos kündigen und anstatt in ein Hotel, sich eine andere Wohnung nehmen, was wohl billiger als die Hotelkosten ist Meine Frage : Kann ein Mieter theoretisch unendlich die Hotelkosten für den Vermieter produzieren, so dass der Vermieter immer bezahlen muss oder gibt es eine Art Obergrenze evtl abgeleitet aus einem Schadensminderungspflicht ggfs nach § 254 BGB ? ---------------- Zweite Frage : Sollte der Mieter zudem noch die Miete mindern, müsste er sich das "gesundstossen " anrechnen lassen ?