Inregressnahme der Ärzte
vom 11.1.2020
für 30 €
Sehr geehrte Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen, ich muss regelmäßig ein verschreibungspflichtiges Medikament aus dem Bereich der Neurologie nehmen, allerdings, wurde meinem Arzt die Praxis gekündigt, und ist erst ab kommenden Montag wieder zugegen, ich hatte das Problem das meine Medikamente zum 05.01.20 zu Ende gingen (zum Glück noch vor seinem Urlaub welche bekommen), daher fragte ich meinen Arzt aus dem Bereich der Nuklearmedizin weil, ich dachte, welcher meiner behandelnden Ärzte das verordnet ist eigentlich egal, Hauptsache der Arzt, der eigentlichen Fachabteilung hat die Erst Verordnung vorgenommen, und jede weitere Verordnung kann, kann ein anderer der behandelnden Ärzte vornehmen, Hauptsache der Arzt der das macht kennt einen, und weis das man das Medikament nehmnen muss und darauf angewiesen ist, denn wen der Facharzt der entsprechenden Abteilung die erst Verordnung vorgenommen hat, darf ja jede weitere Verordnung der Hausarzt vornehmen so das man nicht noch mal zum Facharzt muss, allerdings lies mein Nuklearmediziner mitteilen das er das nicht machen kann, ich Vertretung oder Hausarzt fragen müssen (meine Hausärztin macht das auch nicht), habe ich mir aber schon gedacht das mein Nuklearmediziner das nicht macht da es ein anderer Bereich ist, und wenn dieser was verordnet dann zumeist Hormone oder Thyreostatika.