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Auslandsaufethalt während der Krankheit

27. Februar 2015 12:15 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth


Sehr geehrte Rechtsanwältin, sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich bin aufgrund eines gerissenen Nervs im Arm für längere Zeit arbeitsunfähig.
Das Klinikum schrieb im Februar 2015 an den behandelnden Arzt, das der Heilungsprozess ca.1 Jahr dauern wird.
Jetzt möchte ich für etwa 10 Tage nach Spanien in den Urlaub fahren.
Mein AG hat bereits zugestimmt.
Ich rief daraufhin meine Krankenkasse an und bat gleichfalls um Zustimmung.
Die Bearbeiterin sagte, dass es nicht möglich ist, während der Krankheit in den Urlaub zu fahren es sei denn, ich nehme in Einverständnis mit dem AG meine Urlaubstage und unterbreche damit die Krankheit.
Eine Einverständnis von der Krankenkasse bekomme ich jedenfalls nicht.Würde ich während der Krankheit fahren und mir würde dort etwas passieren, so habe ich keinen Versicherungsschutz und bekomme für die Zeit auch kein Krankengeld.
Vielen Dank für Ihre Antwort!

Sehr geehrte Fragestellerin,

die Aussage der Krankenversicherung ist so pauschal nicht richtig.
Sie dürfen während der Krankschreibung alles tun, was dem Heilungs- und Genesungsprozess nicht entgegensteht.

Ich rate Ihnen daher, den behandelnden Arzt zu befragen, wie er dies beurteilt und Ihnen ggf. eine Bescheinigung für die Krankenkasse auszustellen, dass er den Urlaub befürwortet.

Diese schicken Sie dann an Ihre Krankenkasse.

Möglicherweise ist hier einfach am Telefon durch die SB eine pauschale Auskunft erteilt worden.

Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin

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