Sehr geehrter Ratsuchender,
die aufgeworfenen Fragen beantworte ich gern anhand Ihrer Darstellung des Sachverhaltes wie folgt.
Erst einmal Willkommen. Auch wenn Sie bisher den Schritt noch nicht umgesetzt haben, darf ich Ihnen verraten, dass es sich in vielerlei Sicht für Sie lohnen wird. Was ich bei einem solchen Schritt jedoch auch nicht verschweigen möchte, ist, dass Sie sich auf grundlegend andere Regeln und erwartete Voraussetzungen einlassen sollten.
Zu Ihren Fragen…
Soweit Sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben unterfallen Sie damit auch grundsätzlich nicht mehr dem deutschen Steuerrecht. Naja dazu gleich mehr, so ganz eindeutig ist das dann doch nicht.
Mit einem Wohnsitz in Frankreich und in Deutschland wären insoweit beide Staaten berechtigt von Ihnen entsprechend Einkommensteuer zu verlangen, was nahezu unmöglich wäre, wenn es nicht die sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), so auch zwischen Deutschland und Frankreich, gäbe.
http://archiv.jura.uni-saarland.de/BIJUS/doppelsteuer/de.htm
In Bezug auf Ihr Arbeitsentgelt als Arbeitnehmer enthält das DBA in Artikel 13 Abs. 2 eine doch sehr konkrete Regelung. Danach sind Sie in dem Vertragsstaat aus Ihrem Einkommen aus unselbstständiger Arbeit steuerpflichtig in dem die Geschäftsleitung des Unternehmens ihre Niederlassung hat.
Nach Ihren Angaben gehe ich davon aus, dass dies Deutschland ist und da Deutschland grundsätzlich Steuern auf Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit nach §§ 1
, 2 Abs. 1 Nr. 4 EStG
erhebt, fällt Deutschland auch das Besteuerungsrecht in dieser Hinsicht zu.
Nichtsdestotrotz werden Sie in Frankreich noch eine Menge mehr Steuern, die es u. U. in Deutschland so (noch) nicht gibt erwarten, genannt sei hier die Wohnsteuer.
- Muss ich meinen Hauptwohnsitz oder überhaupt einen Wohnsitz nach Frankreich verlegen und muss ich meinen Wohnsitz in Deutschland auflösen, da ich ja quasi nie dort bin. Was sagt das deutsche und französische Recht zu meiner Situation?
In § 8
der Abgabenordnung (AO) wird der Begriff Wohnsitz legal definiert. Danach hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung innehat, die darauf schließen lässt, dass er dieser beibehält und benutzen wird.
Damit hat sich Ihre Überlegung nach einem Wohnsitz in Deutschland, jedenfalls so wie Sie es dargestellt haben so gut wie erledigt. Aber wozu wollen Sie diesen eigentlich auch halten? Die Kranken- und Pflegeversicherung ist grundsätzlich an den Wohnsitz gebunden. Nun haben Sie das Glück einer Ausnahme aufgrund Ihrer periodischen Tätigkeit in Deutschland. Sie bleiben grundsätzlich bei Ihrer deutschen Krankenkasse versichert und müssen sich mit dem Formular S1 (früher E106) http://europa.eu/youreurope/citizens/work/social-security-forms/index_de.htm Ihrer deutschen KK bei einer französischen KK Ihre Versicherung nachweisen und dort beitragsfrei bei der französischen KK versichern.
Auch hinsichtlich der weiteren Sozialversicherungen bestehen diese fort und ermöglichen Ihnen zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit Entgeltersatzleistungen nach französischen Recht.
- Wie ist es mit deutschen Versicherungsverträgen z.B. Renten-Fond sparen usw.
Im Grunde können diese bestehen bleiben, da viele deutsche Versicherungsunternehmen Kooperationen mit französischen Versicherern betreiben. Ich rate jedoch hierzu die jeweiligen Versicherer darauf direkt anzusprechen. Personengebundene Versicherungsverträge sind meist ohne Probleme fortzuführen, Sachversicherungen jedoch regelmäßig nicht.
- Wo muss ich mein Fahrzeug anmelden?
An Ihrem Wohnsitz, mit allen damit verbundenen Regelungen und Bestimmungen. Auch Ihr Führerschein wird Ihnen bei Bedarf von der Wohnsitzbehörde entsprechend den jeweiligen nationalen Regelungen ersetzt. Unter Umständen werden Sie hier vorzeitig aufgefordert diesen in einen befristeten Führerschein umzutauschen. Aber nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird, daher lassen Sie sich lieber von dem französischen Leitspruch - C’est pas grave. - anstecken und sehen Sie dies nicht ganz so eng wie hierzulande.
Weiterführende allgemeine Informationen erhalten Sie unter
http://www.eures-t-oberrhein.eu/ich-wohne-in-f-und-arbeite-in-d,674,de.html
http://www.auswandern-frankreich.de/
Gern stehe ich Ihnen für weiterführende rechtliche Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wehle
Rechtsanwalt /Aachen
Antwort
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