Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Anfrage unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
1.) Gewerbeanmeldung generell, oder ab einem bestimmten Monats- JahresUmsatz?
Ja, eine Gewerbeanmeldung muss unabhängig vom umsatz erfolgen.
2.) Krankenkasse: eigene Versicherung, bzw. bis zu welchem Umsatz / Monat noch
familienversichert?
Die bestimmt sich nach § 10 SGB V
und in der Regel ist bist zu einem Einkommen von 450,00 € Familienversicherung möglich. Sprechen Sie dies vorab jedoch mit der Krankenkasse ab, da die Familineversicherung von weiteren Punkten in Bezug auf Einkommen abhängg ist.
3.) Welche Steuern fallen bei welchen Umsätzen / Gewinnen an?
Hierbei kommt es darauf an, ob eine gemeinsame Veranlagung oder getrennte Veranlagung erfolgt. Es gilt der allgemeine Grundfreibetrag von derzeit 8.130,00 €/jährl./p. Person und bei der Gewerbesteuer beträgt der Freibetrag derzeit 24.500€. Die Befreiung von der Umsatzsteuer für Kleinunternehmer muss vorher beim Finanzamt beantragt werden, ansonsten fällt dies ab dem 1. € an.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Betriebswirtin (HWK)
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29. August 2013
|
13:14
Antwort
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