Bereits in 2010 kam es aufgrund einer Abänderungsklage vor Gericht zu folgendem durch das Gericht vorgeschlagenen Vergleich: Verdienst 2010: 930,00 Euro Netto Fahrtkosten 134,00 Euro Verbleiben: 796,00 Euro Selbsterhalt: 900,00 Euro Darüber hinaus wurde hier vom Gericht ein finanzieller Vorteil unterstellt da er auch in 2010 schon mit mir zusammen gelebt hat. ... Folgender Vergleich auf Vorschlag des Gerichts wurde 2010 getroffen: Kind 1 (4 Jahre): 35,00 Euro Kind 2 (5 Jahre): 35,00 Euro Kind 3 (7 Jahre): 43,00 Euro Ein 400,00 Euro Job wurde aufgrund der hohen Entfernung von damals 60 Km Einmalweg abgelehnt. ... Da vertragliche Arbeitszeit 42,00 Std beträgt- darüber hinaus noch sehr viele Überstunden, welche nur im Rahmen der Provision aber nicht als Stundensatz vergütet werden, 6 Tage Woche, 35 Km Entfernung zum Arbeitsort Alter Kind 1: 6 Jahre Alter Kind 2: 7 Jahre Alter Kind 3: 9 Jahre 1)Ich bitte um Berechnung anhand des getroffenen Vergleichs von 2010, sowie der jetzigen tatsächlichen Situation wie viel Unterhalt mein LG für seine Kinder zahlen müsste.