Am 24.07. 2017 kauften wir einen Renault Twingo von einem Händler , da wir vor dem Kauf eine Probefahrt machten , konnten wir zur Werkstadt unseres Vertrauens um das Fahrzeug durchzusehen , bei der Durchsicht konnten 2 Mängel festgestellt werden , Bremslichschalter und Klimaanlage defekt , diese Fehler wurden durch meinen Hinweis in den Kaufvertrag mit aufgenommen mit Zusage der Reparatur des Händlers , das Bremslicht wurde dann auch repariert . Zur Reparatur der Klimaanlage kam es bisher nicht( diese , obwohl das KFZ schon 2 . mal beim Händler war ( wurde von uns gebracht ) . Angeblich ist das Teil nicht lieferbar , angeblich bestellt und trifft nicht ein , dann macht er die Aussagen er müsste erst sehen welches Teil er bestellen müsse und weitere widersprüchliche Angaben , teilweise habe ich die Kommunikation KFZ Verkäufer schriftlich ( Whatsapp ) Wie kann ich weiter vorgehen ?