Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich in der Annahme beantworte, dass Sie das Fahrzeug als Verbraucher von einem gewerblichen Händler erstanden haben und dass Ihre Mängelrechte nicht (wirksam) ausgeschlossen wurden.
Mangels eines Ausschlusses der gesetzlichen Mängelrechte haben Sie das Recht, diese binnen 24 Monaten geltend zu machen. Diese Frist beginnt mit Übergabe des Fahrzeugs zu laufen. Ihnen kommt dabei eine Beweislastumkehr hinsichtlich des Vorliegens der Mängel bei Übergabe zugute, sprich der Verkäufer müsste beweisen, dass diese bei Übergabe nicht vorgelegen haben, wenn er Ihre Ansprüche zu Fall bringen will.
Der Verkäufer hat dabei zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Wie Sie richtig anmerken, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen bzw. den Kaufpreis mindern, nachdem der Verkäufer die Nacherfüllung entweder ernsthaft und endgültig verweigert hat, diese endgültig, d.h. nach zwei erfolglosen Versuchen fehlgeschlagen ist oder eine zur Nacherfüllung gesetzte Frist abgelaufen ist. Ich empfehle Ihnen die Setzung einer Frist von zwei Wochen.
Angesichts der hohen Reparaturkosten, die mehr als 10% des Kaufpreis ausmachen, ist der Mangel nicht unerheblich und Sie können deswegen zurücktreten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Shoja (Rechtsanwältin)