Frage zur öffentlichen Zustellung
vom 13.1.2011
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Meldeauskunft von X lautet - am 1.01.2011 nach Canada abgemeldet. Also - die genaue Adresse ist unbekannt, das ist wenige Tage her. Frage: Reicht das - ganz sicher - um eine öffentliche Zustellung der Klage durchzusetzen? Urteile verfügbar: Für oder Gegen - AZ? Sicherlich kann man den Antrag stellen. Aber gibt es nicht so was - dass man eine gewisse Zeit warten muss? (Paragraphen?) ...