Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Tatsächlich ist die Rechtslage bei Fotos von Personen etwas komplizierter, da verschiedene Rechte betroffen sind. Das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Person, die Urheberrechte des Fotografen und ggf. Verwertungsrechte z.B. eines Zeitschriftenverlages.
Grundsätzlich ist daher eine Einwilligung aller Rechteinhaber einzuholen, bevor ein fremdes Foto verändert oder unverändert veröffentlicht wird. Allerdings gibt es auch im deutschen Recht vergleichbar dem Fair Use diverse Ausnahmetatbestände. So dürfen Bilder von Personen der Zeitgeschichte auch ohne deren Einwilligung veröffentlicht (z.B. ein Foto von Donald Trump während einer öffentlichen Debatte). Im Rahmen des Rechts auf freie Meinungsäußerung darf dieses Foto auch verändert werden, wenn es der politischen Auseinandersetzung dient - Satire ist erlaubt! Auch die Urheber- und Verwertungsrechte treten dann regelmäßig zurück, wobei u.a. auf die Ausnahmeregelung des Zitatrechts zurückgegriffen werden kann. Eine Nennung des Urhebers und eine Quellenangabe ist allerdings stets erforderlich.
Wenn Sie die Bilder nicht selbst veröffentlichen, sondern lediglich die Plattform bereitstellen, ist Ihre Haftung beschränkt. Grundsätzlich haften Sie erst, wenn Sie rechtsverletzenden Content nach Kenntnis (z.B. Meldung durch Rechteinhaber) nicht zeitnah entfernen. Dies gilt aber nur für von Nutzern hochgeladenes Material. Sie müssen daher aufpassen, dass Sie sich diesen Content nicht "zu Eigen machen". Wichtig ist u.a. eine deutliche Kenntlichmachung, dass es sich um von Nutzern hochgeladenes Material handelt. Auch ein Meldebutton sollte integriert werden. Da bei Parodien auch ein höheres Risiko von Rechtsverletzungen besteht als z.B. bei Urlaubsfotos, wird man wohl auch eine regelmäßige Kontrolle des von Dritten hochgeladenen Materials verlangen können.
Sofern eine Rechtsverletzung strafrechtliche Relevanz hat, müssen Sie die Daten an Polizei und Behörden herausgeben. Eine Herausgabepflicht an private Dritte besteht in der Regel nicht (rechtlich aber umstritten).
Kurz gesagt: Grundsätzlich können Sie eine solche Seite auch von Deutschland aus betreiben. Sie müssen aber darauf achten, dass es sich bei dem Material tatsächlich um zulässige Satire handelt und Sie sollten sich von fremdem Content ausreichend distanzieren und das Material regelmäßig überprüfen. Zudem wäre ggf. auch eine Pflicht zur Registrierung der Nutzer zumindest mit E-Mail-Adresse sowie eine kurzzeitige Speicherung der IP-Adresse sinnvoll, da dies potentielle Rechtsverletzer abschreckt und zudem einen Zugriff auf den tatsächlichen Verletzer erleichtert (und Sie aus der Haftung nimmt oder zumindest einen eigenen Regressanspruch gegen den Nutzer erleichtert). Entsprechend empfiehlt sich auch, das Projekt von Anfang an von einem Rechtsanwalt vor Ort betreuen zu lassen. Zu prüfen wäre dann auch, inwieweit hier trotz Ausrichtung auf ausländische Nutzer überhaupt deutsches bzw. EU-Recht Anwendung finden muss.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen