Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage, die ich sehr gerne wie folgt beantworten möchte:
Da ich den konkreten Text nicht kenne, gehe ich vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung davon aus, dass die texte wie von Ihnen beschrieben tatsächlich unwahr und ehrverletzend sind. In diesem Fall würde ich sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Mittel haben.
In strafrechtlicher Hinsicht käme eine Strafanzeige wegen Beleidigung bzw. Verleumdung/üble Nachrede in Betracht.
Zivilrechtlich hätten Sie zunächst die Möglichkeit eine Abmahnung auszusprechen. Erst wenn die Gegenseite hierauf nicht oder nicht hinreichend reagieren sollte, hätten Sie die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung bzw. eine Unterlassungsklage einzureichen.
Ebenso könnten Sie Schadensersatz wegen rechtswidrigem Eingriff in den sog. Eingerichtete nund ausgeübten Gewerbebetrieb verlangen gem. § 823 BGB
.
Hiervon wäre gem. § 252 BGB
grundsätzlich der entgangene Gewinn umfasst, sofern Sie diesen auch beweisen könnten.
Zusätzlich haben Sie einen Anspruch auf Richtigstellung in der Presse.
Im Endeffekt rate ich Ihnen daher dringend an, einen Kollegen vor Ort mit der abschließenden Klärung der Sach- und Rechtslage und anschließend der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen zu beauftragen.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagabend!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 18.07.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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