Befreiung von der gesetzlichen KV
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Während meiner Elternzeit habe ich 50% teilzeit gearbeitet und war privat krankenversichert. Nach Ablauf der Elternzeit wollte ich mich von der Versicherungspflicht wegen Teilzeit (50%) befreien lassen, dies wurde jedoch von der gesetzlichen KV abgelehtnt, da ich keine Befreiung für während der Elternzeit beantragt habe. Damit wurden rückwirkend für mehr als ein Jahr meine gesetzlichen Beiträge a ...