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gesetzlich pflichtversichert

3. Dezember 2015 23:32 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo, ich bin 53 Jahre alt im Jahr 2006 musste ich meine Selbständigkeit aufgeben wegen einen Arbeitsunfall, seit dem
bin ich Bein amputiert und Rentner mein Bruttoeinkommen liegt unter der Beitragsbemessungs grenze kann ich in von GKV freiwillig Versicherung zum Pflichtversiecherung wechseln
Wenn nicht was muss ich machen um es zu erreichen
danke

3. Dezember 2015 | 23:59

Antwort

von


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Marktstraße 17/19
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Eine Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Als Selbstständiger könnten Sie zum Beispiel in ein Angestelltenverhältnis wechseln, in dem Sie weniger als 54.900 Euro jährlich verdienen.
Bei einer Ehe und Aufgabe der Selbstständigkeit können ggf. in die Familienversicherung Ihres Ehepartners eintreten.

Zur Not können Sie sich arbeitslos melden oder im europäischen Ausland versicherungspflichtig werden, zumal darüber innerhalb der EU ein Mindestkrankenversicherungsschutz gleicherorts vorherrschen muss.

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung kann in der privaten Krankenversicherung über die Annahme oder Ablehnung ihres Antrages frei entschieden werden, solange es nicht ausschließlich den Basistarif betrifft, der ebenfalls möglich erscheint.

Dann ist dieses aller Voraussicht nach nur so möglich, was aber dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Ergänzung vom Anwalt 7. Dezember 2015 | 11:52

Sehr geehrter Fragesteller,

ggf. hatte ich Ihre Frage nich zutreffend verstanden:

Meinten Sie, dass Sie von der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV in die Pflichtmitgliedschaft wechseln möchten? Sind Sie also schon gesetzlich (freiwillig) versichert?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

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