Hausverkauf, Vorwurf arglistige Täuschung
vom 6.11.2018
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Hallo, ich habe meine Immobilie verkauft. Heute erhielt ich ein Schreiben vom Anwalt. Die Käufer werfen mir arglistige Täuschung vor. Ich habe im Keller Feuchtigkeit bzw. Wasser gehabt. Dies habe ich so auch in mein Inserat geschrieben. Selbstverständlich habe ich dies auch jedem Interessenten vor Ort gezeigt. Nun hatte ich einen Interessenten mit dem es auch zum Verkauf kam. Ich habe ihm die ...