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Hauskauf Anfechtung des Kaufvertrags

18. Januar 2024 12:25 |
Preis: 60,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo, ich habe ein Haus gekauft über einen Markler. In dessen Exposé stand geheizt wird mit Gas über Fußbodenheizung. Wir hatten auch bei Besichtigung gefragt und es wurde uns die Fußbodenheizung bestätigt vom Markler. Jetzt wurde von mir alles bezahlt und die Hausübergabe hat stattgefunden. Jetzt mussten wir mit Entsetzen feststellen das keine Fußbodenheizung verbaut ist. Kann ich da im Nachhinein noch was tun? Die Übergabe hat am 28.12.23 stattgefunden. Es ist lediglich in einem einzigen Zimmer vom Haus die Vorbereitung von einer Fußbodenheizung vorhanden. Die Formulierung war allerdings: Die neue Gasheizung ist von 2019 und die Beheizung erfolgt über eine Fußbodenheizung. Ich habe das Exposé noch und auch eine Objektbeschreibung

18. Januar 2024 | 13:07

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

hier liegt auf jeden Fall ein Mangel vor, der Sie erst dann zum Rücktritt berechtigt, wenn der Verkäufer den Mangel nach Fristsetzung nicht beseitigt.

Das bedeutet, er muss die Fußbodenheizung noch fertig stellen.

Man könnte sich aber auch auf den Standpunkt stellen, dass es dem Verkäufer nicht verborgen geblieben sein kann, dass hier die Fußbodenheizung noch nicht fertig gestellt worden war und dennoch von einer solchen im Vertrag gesprochen wird.

Dies könnte man als arglistige Täuschung ansehen, welche Sie zur Anfechtung des Vertrages berechtigt.

Deshalb sollten Sie die Anfechtung erklären.

Sie können alternativ aber auch die Nachbesserung fordern.

Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke


ANTWORT VON

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