TV-Ausstrahlung mit meiner Person ohne Rechtseinräumung
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Ein öffentlich-rechtlicher TV-Sender (3. Programm) hat eine Sendung mit mir als Studiogast (Auftrittsdauer 15 Minuten) ausgestrahlt, obwohl kein Honorarvertrag mit Rechtseinräumung vorlag. Der Vertrag kam selbst 3 Monate nach den Aufnahmen nicht zustande, weil bis zu den Studioaufnahmen kein Vertrag vorgelegt wurde, danach angeblich der Rechner streikte und danach es Meinungsunterschiede über Fahr ...