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Drehgenehmigung Herrenloses Grundstück

16. Oktober 2017 19:36 |
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Medienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich möchte auf einem verlassenen Gelände (mit einigen Gebäuden etc.) ein Video drehen.
Das Gelände liegt im Wald, ist einseitig umzäunt.
Ich bat die Stadt und die dieser angehörigen Forst um Drehgenehmigung.
Die Stadt teilte mir schriftlich mit, dass das Gelände offiziell und amtlich herrenlos ist.
Man könne mir daher keine Drehgenehmigung erteilen.
Eine Zufahrtsgenehmigung auf das Gelände könnte jedoch erteilt werden, damit es keinen Hausfriedensbruch gibt.
Darf ich auf dem Gelände Videoaufnahmen anfertigen und diese ggf. später veröffentlichen (Internet)?
Rechtsgrundlage kann gern zitiert werden, ein "Ja." oder ein "Nein, da muss noch X vorliegen" würde aber genügen.

16. Oktober 2017 | 20:19

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Wenn das Grundstück herrenlos ist, kann Ihnen niemand eine Drehgenehmigung erteilen, weil niemand die entsprechenden Rechte an dem Grundstück hat. Entsprechend können Sie aber auch die Rechte von Niemanden verletzen, weil eben niemand diese Rechte an dem Grundstück hat. Sie können daher nach Belieben da filmen und die Aufnahmen veröffentlichen.

Sie sollten aber die städtische Mitteilung der Herrenlosigkeit gut aufbewahren, und auch die Zufahrtsgenehmigung beantragen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


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