von RA Jan Wilking
Sehr geehrte Rechtsanwältin, sehr geehrter Rechtsanwalt, ich schreibe, illustriere, layoute und vermarkte Fachbücher über meinen Webshop. Die einzige Tätigkeit, die ich nicht selbst durchführe, ist der Druck, der gegen Bezahlung an eine Druckerei outgesourct ist. Die Bücher werden nicht zum Verk ...